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Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit die erste erfolgreiche IVF-Behandlung mit der Geburt von Louise Brown im Jahre 1978 in Großbritannien abgeschlossen wurde, ist die Diskussion um Für und Wider der IVF-Behandlungen nicht mehr beendet worden. In den 80er Jahren bemühten sich die Politiker in Deutschland, einen Konsens und eine Regelung für den Umgang mit entstehendem menschlichen Leben zu finden. Ergebnis dieser Bemühungen war das Embryonenschutzgesetz, das zum 01.01. 1991 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz regelt, wer zu welchem Zweck und wie mit Embryonen umgehen darf. Verboten ist die Kryokonservierung von Embryonen, die Eizellspende und die Leihmutterschaft. Experimente mit Embryonen sind streng verboten. Darüber hinaus darf eine In-vitro-Fertilisation nur von speziell hierzu ausgebildeten Ärzten vorgenommen werden. Sie können sich also sicher sein: Alle befruchteten Eizellen werden nur in die Gebärmutter oder Eileiter der Mutter übertragen. Mit allen übrigen Ei- und Samenzellen gehen wir verantwortungsbewußt um. Unsere Ausbildung entspricht den im Gesetz beschriebenen Anforderungen. Desweiteren unterliegen Ihre persönlichen Daten dem Datenschutz. Es wird nichts passieren, das Sie nicht wollen.

Das garantieren wir Ihnen.

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Juristische Voraussetzungen

Die juristischen Voraussetzungen zur Durchführung der In vitro Fertilisation werden zum einen durch das Deutsche Embryonenschutzgesetz und zum anderen durch den § 27 a des V. Sozialgesetzbuches geregelt.

Die In vitro Fertilisation und auch die ICSI-Therapie dürfen nur bei Verheirateten durchgeführt werden. Der Gesetzgeber lässt allerdings Ausnahmegenehmigungen zu.

Diese Ausnahmegenehmigungen werden von den jeweiligen IVF-Kommissionen bei den Landesärztekammern erteilt. Wie diese Anträge zu stellen sind, wird Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im Rahmen eines ersten Gespräches erläutern.

Die Genehmigung durch die IVF-Kommission der Landesärztekammer beinhaltet nicht die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

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