Privat versicherten Patientinnen und Patienten empfehlen wir, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der privaten Krankenversicherung zu klären.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die gesamten Kosten für die diagnostische Abklärung der Ursache der Unfruchtbarkeit.
Seit 01.01.2004 müssen gesetzlich Versicherte im Rahmen des Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetzes (GMG) 50% der Kosten für die Behandlung selbst tragen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen i.d.R. 50 % der Kosten für eine begrenzte Anzahl von Behandlungszyklen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind.
- Insemination ohne Hormonspritzen
(Gesamtkosten pro Zyklus ca. 260,-- EUR / Eigenanteil ca. 130,--)
bis maximal 8 Zyklen - Insemination mit Hormonspritzen
(Gesamtkosten pro Zyklus ca. 1000,-- EUR / Eigenanteil ca. 500,--)
bis maximal 3 Zyklen - In-vitro-Fertilisation
(IVF)
(Gesamtkosten pro Zyklus ca. 3000,-- EUR / Eigenanteil ca. 1600,--)
oder Mikro-Injektion (ICSI)
(Gesamtkosten pro Zyklus ca. 3500,-- EUR / Eigenanteil ca. 1800,--)
oder TESE
(Gesamtkosten pro Zyklus ca. 5100,-- EUR / Eigenanteil ca. 3100,--)
bis maximal 3 Zyklen
Folgende Voraussetzungen müssen auf Seiten des Kinderwunschpaares
erfüllt sein:
- Miteinander verheiratete Ehepartner
- Mindestalter für Frau und Mann 25 Jahre
- Höchstalter der Frau 40 Jahre, Höchstalter des Mannes 50 Jahre
- Nach Sterilisation besteht generell kein Anspruch auf Leistungen zur medizinisch unterstützten Befruchtung
- Negativer HIV-Test bei Frau und Mann
- Es muss ein von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigter
Behandlungsplan vorliegen
Im Rahmen der Kinderwunschbehandlung besteht die Möglichkeit, folgende medizinische Zusatzleistungen durchführen zu lassen, deren Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden.
- Kryokonservierung (Einfrieren von Eizellen)
- Kryo-Transfer (Zyklus mit eingefrorenen Eizellen)
- Polkörperdiagnostik
- PN-Scoring
- Blastozystenkultur
- Laser-Assisted-Hatching
